Hab über die SuFu nichts finden können. Steuerrechtlich bin ich ja immer noch ein Blindfisch, ich bitte also mal um Aufklärung:
Schuldnerin hat Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuern 2005.
Insolvenzverfahren wird am 23.02.2012 eröffnet.
Am 12.03.2012 ergehen Einkommenssteuerbescheide für 2008, 2009 und 2010, die jeweils mit einem Guthaben zu Gunsten der Schuldnerin enden (insgesamt 1006,00 €).
Am 02.03.2012 wird eine Kfz-Steuer zu Gunsten der Schuldnerin in Höhe von 23,00 € festgesetzt.
In allen Bescheiden wird eine Verrechnung des Guthabens aus Einkommenssteuer mit den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern aus 2005 vorgenommen.
Ist das richtig? Ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt das darf, weil die Erstattungsansprüche bereits vor Eröffnung entstanden sind, nur eben noch nicht festgesetzt waren. Auf den Zeitpunkt des Bescheides wird es sicherlich nicht ankommen. Gibt´s da irgendwelche Entscheidungen oder irgendwas anderes schwarz auf weiß zu? Will mich ja nicht auf meine vagen Vermutungen stützen bei so viel verschwendeter Masse.