Mal wieder Insolvenz, KFB und Rechtsnachfolge

  • Es gibt zwar schon unendlich viele Threads über Insolvenz und Kostenfestsetzungsverfahren, aber für meinen Fall (hier mal vereinfacht mit fiktiven Daten dargestellt) bin ich in der Suchfunktion nicht fündig geworden:
    Urteil vom 1.6., Kostenentscheidung: Beklagter trägt die Kosten.
    Am 1.8. stellt der Klägervertreter den Kostenfestsetzungsantrag, antragsgemäß ergeht am 1.9. der KFB gegen den Beklagten.
    Jetzt meldet sich der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Klägers und beantragt, ihm zu dem KFB eine Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen. Aus seinen eingereichten Unterlagen ergibt sich aber, dass das Insolvenzverfahren bereits am 15.7., also nach Urteil, aber vor Einreichung des Kostenfestsetzungsantrags, eröffnet wurde. Hätte in dem Fall der Kostenfestsetzungsbeschluss überhaupt noch für den Kläger ergehen dürfen? Hätte da nicht auch schon der Insolvenzverwalter ins Rubrum gemusst? Oder ist alles ok, und ich kann die Rechtsnachfolgeklausel ohne weiteres erteilen?

  • Eigentlich hätte der Kostenfestsetzungsbeschluss wegen § 240 ZPO gar nicht ergehen und die Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter abgewartet werden müssen. Dieser kann meines Erachtens aber die Handlung des Schuldners genehmigen, so dass ich eine Rechtsnachfolgeklausel erteilen würde. Pragmatisch. Praktisch. Fertig.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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