Huhu, gleich vorweg: Ich habe die Suchfunktion benutzt und 4 Seiten Ergebnisse gefunden. Ich bitte um Nachsicht, falls dieses Thema schon diskutiert wurde, reicht mir ein entsprechender Hinweis, möglichst mit Link.
Ich habe hier einen Fall, in dem die Vertretungsbefugnis einer Rechtsanwältin urkundlich nachzuweisen ist, die zur Treuhänderin bestellt ist. Ich hatte die Vorlage einer Ausfertigung (oder zumindest beglaubigten Abschrift :() der Bestallungsurkunde erwartet. Die Bestallungsurkunden, die ich aus BW kenne, wurden allesamt von Rechtspflegern erteilt.
Mir wurde aus NRW eine solche Bescheinigung vorgelegt:
"Bescheinigung. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d...... ist Frau Rechtsanwältin ..... durch Beschluss vom .... zur Treuhänderin bestellt. Hierüber wird ihr diese Bescheinigung erteilt, die bei Beendigung des Amtes zurückzugeben ist.
XY
Justizbeschäftigte"
Ist das jetzt die Bestallungsurkunde? Und was ist eine Justizbeschäftigte? Ich habe Zweifel, ob diese Bescheinigung als Beweis für die Bestellung der Treuhänderin geeignet ist (mangels Erteilung durch die zuständige Person). Bestimmt bin ich nicht die erste, die eine solche Bescheinigung sieht. Sehen Bestallungsurkunden in NRW immer so aus?