Abschriften von Ausschlagungen an Notar?

  • Hallo,
    habe eine umfangreiche Nachlassangelegenheit auf dem Tisch mit diversen Ausschlagungen. Nun möchte eine potentielle Erbin einen Erbschein beantragen.
    Der von ihr beauftragte Notar hat bereits Akteneinsicht bei seinem zuständigen AG genommen und möchte nun Kopien der Ausschlagungserklärungen. Ist das zulässig? Oder muss er sich mit der Akteneinsicht begnügen? Die Kollegin in der NL-Abt. meinte, er dürfe keine Abschriften erhalten. Habe nun aber im Kommentar zum FamFG gelesen und da kann ich nicht erkennen, dass ich ihm diese vorenthalten könnte.
    Jemand 'ne Idee???

  • Da braucht man nur § 13 FamFG mal ganz lesen. In in § 13 III FamFG steht es ganz eindeutig drin.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich kenne Kollegen, die sich jede Nachlassakte vollständig kopieren lassen. Auch das geht, auch wenn es beim Gericht ungern gesehen ist. Ich warte ja nur darauf, dass ich demnächst elektronische Akteneinsicht in alle Akten erhalte, egal ob sie elektronisch vorliegen oder nicht :teufel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!