Hallo,
ich habe hier eine GmbH über deren Vermögen 2008 das InsO-Verfahren eröffnet worden ist. Der alleinige geschäftsführende Gesellschafter ist 2010 verstorben. Erben sind nicht zu ermitteln. Allerdings wird die GmbH durch einen RA. vertreten. Ist es trotzdem notwendig, einen Verfahrenspfleger gemäß § 4 InsO i. V. m. § 57 InsO zu bestellen. Oder reicht es aus, wenn die Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten erfolgen?