Verfahrenspfleger notwendig bei anwaltlicher Vertretung?

  • Hallo,

    ich habe hier eine GmbH über deren Vermögen 2008 das InsO-Verfahren eröffnet worden ist. Der alleinige geschäftsführende Gesellschafter ist 2010 verstorben. Erben sind nicht zu ermitteln. Allerdings wird die GmbH durch einen RA. vertreten. Ist es trotzdem notwendig, einen Verfahrenspfleger gemäß § 4 InsO i. V. m. § 57 InsO zu bestellen. Oder reicht es aus, wenn die Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten erfolgen?

  • Hab ich mir früher auch gedanken drüber gemacht. Verfahrenspfleger geht nicht, da die Gesellschafter zur Bestellung eines GF verpflichtet sind. Ist mir mittlerweile alles egal, die Entscheidungen, Terminsbestimmungen etc. werden veröffentlicht- es geht an den, den es angeht .....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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