Vollstreckung nach Kündigung Schuldenbereinigungsplan?

  • Mir liegt vor ein Schuldenbereinigungsplan mit Klausel vom InsO-Gericht und Zustellungsnachweis. Im Plan ist als ergänzende Regelung aufgenommen, dass die vorzeitige Kündigung der Vergleichsvereinbarung möglich ist, wenn der Schuldner mit mindestens zwei vollen Raten in Verzug ist.

    Der Gläubiger legt mir nun das Kündigungsschreiben an den Schuldner vor und beantragt einen Pfüb über die gesamte Forderung. Nicht nur über den Teil, der ihm laut Plan hätte zukommen sollen.

    Was muss ich jetzt prüfen? Reicht mir die Angabe des Gläubiger, dass zwei Raten nicht gezahlt sind? Muss mir nachgewiesen werden, dass der Schuldner das Kündigungsschreiben auch wirklich erhalten hat? Kann ein Pfüb über die im Schuldenbereinigungsplan genannte Gesamtforderung des Gläubigers erlassen werden?

  • Ich hänge mich mal hier ran, da mir ein identischer Fall vorliegt.
    Hatte schon mal jemand so einen Fall?

    Ist tatsächlich die gesamte Forderung wieder vollstreckbar (der Plan enthält keine Wiederauflebensklausel) oder doch nur die auf den Gläubiger entfallende Rate?

    Ist nach Kündigung noch der Insolvenzplan der Vollstreckungstitel oder der ursprüngliche Schuldtitel?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!