Sonderinsolvenzverwalter wegen fehlerhafter Schlussrechnung?

  • Hallo zusammen,

    ich hänge in einem InsO-Verfahren und komme einfach nicht mehr weiter. :(
    Ich habe nach einigen Zwansgeldbeschlüssen endlich den Schlussbericht des Verwalters erhalten.
    Da mir das alles mehr als spanisch vorkam, habe ich das Verfahren von einem Sachverständigen prüfen lassen.
    Dieser hat nun festgestellt, dass ca. XXX XXX Eur "buchhaltungstechnisch" nicht belegt sind. Es geht in erster Linie um eine Barkasse, bei der sämtliche Belege fehlen. Ein paar Verbindlichkeiten sind bedient worden, die er nicht hätte bedienen dürfen.
    Jetzt sitz ich hier und bin ratlos.
    Der Verwalter hatte ursprünglich eine große Masse prognostiziert. Davon übrig geblieben ist ein fünfstelliger Anderkontobestand vor Abzug der Gerichtskosten. Die Vergütung des Verwalters wäre sechsstellig, allerdings hat er seinen Vergütungsanträgen rein geschrieben, er würde auf seine Vergütung verzichten zu Gunsten der Verfahrenskosten, die zum Glück weitesgehend bereits vorschussweise gedeckt sind. (Frage am Rande: geht so was? Setze ich die dann einfach nicht fest oder wie?)
    Was soll ich denn jetzt machen? Ich habe den Verwalter unter Hinweis auf das Gutachten nochmals mit Fristsetzung aufgefordert, entsprechende Belege (jetzt endlich) beizubringen. Es tut sich - wie erwartet - nichts.
    Mir kam dann die Idee einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, allerdings ist ja nicht genug Geld da um den überhaupt zu bezahlen...

    Wie würdet Ihr weitermachen?

  • Blöde Sache.
    Zur Frage am Rande: einfach normal festsetzen. Dann die restlichen offenen Kosten überweisen lassen und den kümmerlichen Rest kriegt dann der IV. Ist ja auch logisch, da er sicher Masseverbindlichkeiten berichtigt hat, obwohl die Kosten nicht gedeckt waren.
    Wegen der fehlenden Belege würde ich zuerst selbst nachhaken. Notfalls halt wieder mit Zwangsgeld weichkochen. Wenn der IV behauptet, die Belege verloren zu haben, wird sie ein Sonderverwalter auch nicht beschaffen können. Fraglich ist, ob hier Schadenersatzansprüche der Masse im Raum stehen bzw. wie wahrscheinlich deren Realisierung ist. Wenn es z.B. "nur" um Verbindlichkeiten geht, die nicht hätten bezahlt werden dürfen und deren Höhe geringer als der Ausfall des IV mit der Vergütung ist, ist kein Schaden für die Masse ersichtlich, da sie dann halt quasi der IV bezahlt hat.

  • Vielen Dank für Deine Antwort.
    Zwangsgeldverfahren haben bei dem Verwalter nicht wirklich Erfolg, außer dass die Zwangsgelder bezahlt bzw. beigetrieben werden. Ich könnte es natürlich nochmal versuchen um überhaupt irgendeine Äußerung seinerseits zu erhalten. Ich wäre ja schon "froh" er würde schreiben, die Belege gäbs nicht mehr, als einfach gar nicht zu reagieren.

    Aber der Ansatz mit der Höhe der Vergütung hilft mir weiter.

  • Darüber hinaus würde ich die Sache dem Abteilungsrichter und ggf richterlichen Koordinator der Insoabteilung vorlegen. Es spricht aus meiner Sicht einiges dafür, dass er als Insolvenzverwalter nicht mehr tragbar ist und daher auch delistet werden kann.

  • @Karsten
    Das ist schon passiert. Der Verwalter wird bereits seit Jahren nicht mehr bestellt. Er ist inzwischen in den meisten anderen Verfahren entlassen worden, da er sie nicht abgeschlossen hat. Das ist quasi das letzte noch offene Verfahren.

  • Das ist das Problem, welches auch hier im Forum immer wieder auftaucht. Warum sollte ein delisteter Verwalter noch Interesse haben, dem Insolvenzgericht zu Diensten zu sein. Nicht schön - aber irgendwie menschlich verständlich.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Warum sollte ein delisteter Verwalter noch Interesse haben, dem Insolvenzgericht zu Diensten zu sein.


    Hmmm... laß mal überlegen.
    Weil er sonst aus seiner privaten kleinen Schmuckschatulle die diversen Zwangsgelder etc. zu bezahlen hat, die bei fortgesetzter Verweigerung der Rechnungslegung festgesetzt und dann auch mal vollstreckt werden sollten?
    Weil er damit rechnen muß, daß dem Insolvenzgericht irgendwann der Geduldsfaden reißt und die Akte hinüber in die Gefilde der Staatsanwaltschaft migriert?
    Weil er, wenn dann Dinge an's Tageslicht kommen, die dieses bisher mit gutem Grund gescheut haben, am Ende gar mit dem Verlust seiner Anwaltszulassung konfrontiert sein könnte?
    Man sollte doch eigentlich annehmen, daß jeder einzelne dieser Gründe vollauf ausreichen würde...

  • Herr Kollege, das sind doch keine Gründe :eek:.

    Weil wir doch etwaige Zwangsgelder aus der Portokasse bezahlen, auch wenn wir im Einzelfall etwas tütelig sind, niemals nicht krumme Dinger drehen würden, weshalb wir Staatsanwaltschaft, Gerichte, Anwaltskammer und alle anderen Instanzen unterhalb des lieben Gottes nicht fürchten müssen

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Weil wir doch etwaige Zwangsgelder aus der Portokasse bezahlen


    Grad das geht, fürcht ich, nicht. Die Portokasse wird anderwärts benötigt.
    Sonst streiken die Damen im Büro (und ich auch) weil's keine Kekse mehr gibt.

  • Wenn man delistet ist, kann man die Portokasse getrost leeren. Man braucht dann nämlich weder Briefmarken, Mitarbeiterkekse oder Mitarbeiter. Ohne die letzten beiden Sachen geht es eben dann auch mit der Bedienung des Insolvenzgerichts nicht mehr so schnell. Logische Erklärung oder :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • So oder so ähnlich :gruebel:
    Naja mir ist schon klar, dass bei ihm einiges im Argen liegt. Das vorliegende Verfahren ist seit 2007 abschlussreif.
    Tja nur passiert ist erst nach Zuständigkeitswechsel beim InsGericht was :D
    Wir ziehen bei seinen Zwangsgeldern alle Register. Hatten schon Haftbefehl wegen Abgabe zur Ev, Kontopfändung - volles Programm. In einem anderen Verfahren wurde er von dem neuen Verwalter in Regress genommen. Er ließ VU ergehen.
    Ich hab schon mal überlegt Betreuung anzuregen. :teufel:
    Dieses Verfahren noch- und dann hab ich es endlich geschafft :daumenrau.

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