Hallo Zusammen,
Der Verwalter beantragt, dass die Pfandgrenze des Schuldners herabgesetzt wird, da er selber mit einer Frau in einer Eigentumswohnung lebt, und dadurch Miete spart.
Jetzt meine grundsätzliche Frage, kann die gesparte Miete hier als Naturalleistung im Sinne des § 850 e Nr. 3 ZPO gesehen werden?
Der Schuldnervertreter setzt gegen den Antrag, dass sich die Pfändung errechnet anhand des zur Verfügung stehenden Einkommens und im Ergebnis lediglich das pfändungsfreie Einkommen zur Verfügung steght und nicht mehr. Der Schuldner würde in seinen wirtschaftlichen Handlungsfähigkeiten beschnitten und müsste Sozialhilfe in Anpruch nehmen ( mE nicht der Fall, weil Einkommen 3605 € und beantragt wird, 430 € mehr zu pfänden).
Wäre um eine Antwort dankbar.