Hallo zusammmen,
ich soll einen Nießbrauch löschen. Als Unrichtigkeitsnachweis hat mir der Notar eine Sterbfallsmitteilung in beglaubigter Kopie geschickt.
Das hat mir nicht ausgereicht und ich habe zwischenverfügt, dass er mir die Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen soll.
Habe dann einen bösen Anruf bekommen, von wegen so eine Mitteilung würde ja nur raus gehen, wenn jemand gestorben ist, auf Grund so einer Mitteilung würde ja auch das Erbscheinsverfahren eingeleitet werden und die Sterbfallsmitteilung würde § 29 GBO genügen.
Ich will die Löschung so aber nicht vollziehen, kann aber nirgendwo was dazu finden.
Hattet ihr schon mal soetwas?