Schönen guten Morgen!
Ich sitze hier vor einem Problem, bei welchem mein Bauchgefühl und mein Kopf irgendwie nicht auf einen Nenner kommen:
Der Schuldner (Verfahren ist eröffnet) ist berufstätig und kann (wenigstens nach meiner Recherche) seine Arbeitsstelle auch mit dem ÖPNV erreichen. Jetzt hat er aber eine Ex-Frau und ein minderjähriges Kind mit dieser. Beide leben zusammen, aber nicht im Wohnort des Schuldners. Der Schuldner will argumentieren, dass er für die Kontaktpflege mit seinem Kind das Fahrzeug benötigt. Ich würde ihm das auch gerne belassen, zumal es sich hier "lediglich" um einen Motorroller handelt und nicht um eine dicke Luxus-Karosse. Aber ich kann einfach keine gesetzliche Grundlage hierfür finden.
Könnt Ihr mir vielleicht helfen?
Vielen Dank schon einmal!