Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Seit September 2011 hat eine ehrenamtliche Betreuerin Betreuungen bei uns bekommen. Seit dem 04.04.2012 ist sie nun Berufsbetreuerin. Jetzt hat sie in allen Verfahren ihre anteilige Aufwandsentschädigung bis zum 04.04.2012 beantragt.
Muss sie mir mit ihren ersten Vergütungsanträgen nach dem VBVG einen Nachweis von der Betreuungsbehörde vorlegen, dass sie Berufsbetreuerin ist? Und dann bekommt sie grundsätzlich erstmal einen Stundensatz von 27,00 EUR, oder?
Und noch ein Beispiel:
Wenn sie am 04.01.2012 bestellt wurde, dann bekommt sie für den Zeitraum 05.04.2012 bis 04.07.2012 den Stundensatz für den 4.-6. Monat der Betreuung, oder?
Danke!!