Folgendes:
Da Finanzamt meldet eine Forderung zur Tabelle an.
Nach dem Prüfungstermin kommt ein Feststellungsbescheid vom FA, in dem es beantragt, die Forderung (Teilbetrag) festzustellen. Diese Bescheide sind derart unübersichtlich, dass unsere Servicekräfte den Feststellungsbescheid an den Verwalter schicken, der dann die Tabellenberichtigung verständlich beantragt.
Jetzt haben wir hier ein Finanzamt, dass sich darüber beschwert, dass wir den Bescheid erst an den Verwalter schicken.Wir sollen das direkt in die Tabelle eintragen ( da das AUSDRÜCKLICH in §§ 175, 178 InsO steht dass wir das müssen) und nicht erst dem Verwalter schreiben. Wenn wir das nicht machen, sollen wir einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen.
OK, ist erstmal das "Problem" der Servicekraft, aber ich würde schonmal gern wissen, was man dem guten Mann vom Finanzamt sagen kann.