antragsdatum

  • mal eine ganz "blöde" Frage:
    Im Hinblick auf die neuen Übergangsvorschriften bzgl. ESUG kommte es nunmehr häufig auf das Datum des Eröffnungsantrags an.
    Ist damit im Zweifelsfall der Eingang des Antrags bei Gericht maßgeblich, quasi als "eingereichter Antrag"?

    Leider fällt nämlich nun auf, dass es hier diverse Fälle gibt, in denen der unterschriebene Antrag bereits mehrere Monate "alt" ist, bevor er eingereicht wird...

    Ich hatte bislang diesbezüglich kein Problembewußtsein und bin daher gerade etwas ratlos ;)

  • Insolvenzverfahren beantragt = Eingangsstempel des Gerichts.

    Unsere Gerichte dokumentieren das Datum des Antragseingangs im Eröffnungsbeschluß, so:
    "Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.02.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin."
    Sehr sinnvoll, auch im Hinblick auf Anfechtungsrechtsstreite.

  • Sehr sinnvoll, auch im Hinblick auf Anfechtungsrechtsstreite.

    Kann sein - muss aber nicht. Weil der Antrag Bestandteil der Gerichtsakte ist und diese habe ich schließlich kopieren lassen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich gebe mich geschlagen. Die Diskussion hatte ich bisher aber selten und nur dann, wenn extrem lange ein Eröffnungsverfahren anhängig war und dann vielleicht auch noch mehrere verschiedene Anträge gestellt wurden. Aber wir kommen schon wieder vom Thema ab.

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  • Aber wir kommen schon wieder vom Thema ab.


    Qu'est-ce que c'est: Thema?

    Je ne parlais francais (oder so ähnlich). Das Thema war ESUG, aber ehrlich, außer Insolvenzanfechtung (über die ich mit Vorliebe parliere) ist doch die ganze Insolvenzverwaltung langweilig.

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