Mutter eines Kleinkindes ist spielsüchtig.

  • Hallo,
    Folgender Fall,die Mutter eines Kleinkindes 1,5 Jahre ist Glücksspielsüchtig und verspielt ihre gesamten einkünfte (SGB2)
    Sie hat bis spätesten des 10 eines Monats alles Verspielt was auf den Kontoauszügen zu sehen ist.( Abhebungen in Spielhallen)
    Das Kind selbst scheit aber gut versorgt zu sein wie auch immer Sie das macht.
    Wie würdet ihr vorgehen? Betreuung der Vermögenssorge oder reicht das hier nicht aus?
    Mfg

  • Wie würdet ihr vorgehen? Betreuung der Vermögenssorge oder reicht das hier nicht aus?
    Mfg

    Ob auch ein Einwilligungsvorbehalt ausgesprochen wird, das möge doch bitte der Richter entscheiden.
    Oder meinst Du, ob man auch das Jugendamt informieren sollte? Zur Prüfung des Sachverhalts allemal sinnvoll - wenn sich dann zeigt, dem Kind geht es gut, ist doch alles im Lot.

  • Warum soll denn überhaupt eine Betreuung angeordnet werden? Wir können doch nicht alle Leute, die ihr Geld verjubeln, unter Betreung stellen. Welchen Grund gab es denn für die Anregung der Betreuung und woher kam sie?
    Außerdem frage ich mich gerade mal wieder, womit sich Anwärter so beschäftigen sollen. Das liegt doch im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Richters. :gruebel:

  • Dann brauchst du nicht die Aufgabenkreise konkret angeben. Es reicht, wenn du das Problem schilderst, was sich dir stellt. Der Richter des Berteuungsgerichts muss dann ermitteln (Amtsermittlungsgrundsatz), ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist. Dazu hört er die Betreuungsbehörde, die Betroffene und ggf. auch das Jugendamt an - wobei der Richter des Breuungsgerichts nicht für das Kind zuständig ist.

  • Wie die Vorposter - Jugendamt und Familiengericht informieren, was die dann daraus machen, liegt in deren Zuständigkeit.
    Nur das JuAmt kann durch Besuche vor Ort beurteilen, ob das Kind gut versorgt ist.

    Habe ich übrigens immer gemacht, wenn ein mj. Kind vorhanden war - nur zur Sicherheit des Kindes. Weil ich mal einen skurrilen Fall hatte, da hatten die Eltern einen Einwilligungsvorbehalt für Ihr eigenes Vermögen, über das der Kinder konnten sie aber verfügen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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