Hallo,
wie handhabt Ihr §14 Abs. 5 HeimG? Ich habe hier immer wieder den Fall, dass die Betreuer (ohne Wissen der Betroffenen) Beträge in unterschiedlicher Höhe an die jeweilige Pflegeabteilung bar übergeben.
Ab wann kann nicht mehr von "geringwertigen Aufmerksamkeiten" gesprochen werden? Gilt die Vorschrift explizit nur für die Entgegennahme von Geld für Leistungen, die erbracht werden oder auch für Geschenke zu Ostern, Weihnachten, etc.?
Ich meine mal gehört zu haben, dass der Sinn dieser Vorschrift sein soll, zu verhindern, dass bestimmte (reiche) Patienten eine Sonderbehandlung bekommen, während andere (arme) Patienten vernachlässigt werden. Stimmt das so?