Hallo da draußen,
folgender Fall:
Der Betreute selbst und seine Ehefrau haben die gemeinsame Wohnung unentgeltlich auf den Sohn der Ehefrau, sprich Stiefsohn des Betreuten, übertragen und zwar ohne Kenntnis des Betreuers. Im Gegenzug hat der Betreute ein lebenslängliches Wohnungsrecht erhalten.
Der Betreute ist inzwischen im Heim und sozialhilfebedürftig. Der Betreuer hat deshalb die Rückabwicklung des Übergabevertrags eingeleitet und einen notariellen "Aufhebungsvertrag für den vollzogenen Kauf von Wohnungs- und Teileigentum" mit dem Stiefsohn geschlossen. Diesen habe ich jetzt zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung erhalten.
Meine Frage ist: Fällt die Rückabwicklung außer § 1821 Zf. 1 (Vfg. über ein Recht an einem Grundstück --> Wohnungsrecht) noch unter weitere Genehmigungstatbestände???