Hallo,
im Grundstück meines Mdt. ist eine Sicherungshypothek eines Insoverwalters über des Vermögen des Herrn... eingetragen. Dieses Verfahren gegen den Gläubiger ist nunmehr nach § 200 Inso nach Schlussverteilung aufgehoben. Was wird jetzt aus der Sicherungshypo? Muss diese jetzt auf den ursprünglichen Gläubiger umgeschrieben werden? Wer erteilt eine Löschungsbewilligung, Insoverwalter oder ursprünglicher Gläubiger?
Danke vorab.
Liane