Fahrtkosten - Vorführung zum Sachverständigen

  • Hallo,
    wie handhabt Ihr das?

    Ein noch nicht unter Betreuung Stehender will nicht freiwillig zur Sachverständigenuntersuchen, bei der die Betreuungsbedürftigkeit überprüft werden soll. Der Richter bestimmt Anhörungstermin, bei dem der zu Begutachtende auch nicht erscheint. Der Richter beschließt daraufhin die zwangsweise Vorführung des zu Begutachtenden durch die zuständige Betreuungsbehörde in ein Krankenhaus zum Zwecke der ärztlichen Untersuchung.

    Die Vorführung fand statt - und das Rote Kreuz schickt uns die Rechnung der Fahrtkosten.

    Müssen wir die übernehmen - oder die Betreuungsbehörde? Schließlich beschloss der Richter die Vorführung durch die Betreuungsbehörde - bei uns das Landratsamt - Gesundheitsamt.

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