öffentl. Zustellung einer Klage mit "ungewünschtem" Inhalt

  • Es ist beabsichtigt, im Wege öffentlicher Zustellung eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz zu erheben wegen Nichterfüllung eines Herausgabeanspruchs. Das Problem ist allerdings, dass bereits das Schreiben, mit dem eine Frist zur Herausgabe gesetzt war, nicht zuging, so dass materiell-rechtlich nach wie vor der Herausgabeanspruch und noch nicht der Zahlungsanspruch besteht. Der alte § 283 BGB gilt nicht mehr. Das hätte zur Folge, dass ich im Falle des Obsiegens im Wege der öffentlichen Zustellung einen Herausgabetitel bekäme. Der wäre noch wertloser als wertlos. Hat jemand einen Tipp, wie ich die Kuh vom Eis bekomme und von vornherein einen Zahlungsanspruch kreieren kann?

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