Ich mache mir seit einiger Zeit über ein weiteres Problem Gedanken. Nämlich für den Fall, dass nach der Laufzeit der Abtretung eine Nachzahlung für die Zeit geleistet wird, für die die Abtretung noch wirksam war.
Eine Nachtragsverteilung gibt es ja nur für das eröffnete Verfahren, oder? Wie ist es denn, wenn die Laufzeit der Abtretung vorbei ist und Monate später wird eine Nachzahlung geleistet, die bei rechtzeitiger Zahlung noch von der Abtretung erfasst worden wäre.