Ich habe einen Fall, da ist der Schuldner kurz nach Schlusstermin Erbe geworden. Es ist noch nicht ganz klar, ob dabei was rumkommt. Aber ua. besteht dort Grundeigentum im Ausland, so dass sich das auf mehrere Jahre hinziehen kann. Laut § 203 InsO ist ja eine Nachtragsverteilung anzuordnen, wenn nach Schlusstermin Masse ermittelt wird. Davon mal abgesehen, dass man noch garnicht weiß, ob überhaupt etwas zur Masse geht. Ich überlege jetzt ob es sinnvoll ist, eine Nachtragsverteilung jetzt anzuordnen. Die Verfügungsgewalt bleibt ja eh beim Insolvenzverwalter, wenn ich das Verfahren nicht aufhebe. Nachteil ist natürlich, dass die Schuldnerin nicht in die WVP wandert.
Wie seht Ihr das denn? Sollte man jetzt die Nachtragsverteilung anordnen? Oder sollte man einfach mit der Aufhebung warten?