Mitteilungspflichten bei ausländischem Erblasser!?

  • Ich frage mich, ob wie als Nachlassgericht bestimmte Mitteilungspflichten an z.B. ausländische Botschaften, Gerichte o.ä. haben, wenn wir für einen Ausländer zuständig sind....

    z.B. wenn bei uns eine Erbausschlagung von einem Notar eingereicht wird, weil der Erbe bei uns wohnt der Erblasser jedoch Ausländer ist und auch im Ausland verstorben ist oder der Erblasser bei uns wohnhaft war.

  • Ok, das hätte ich vielleicht auch selber rausfinden können... :oops:

    Eine vielleicht doofe Frage hätte ich da jedoch noch. Ich komme aus Niedersachsen und bin auch bei Auslandsbezug für das Nachlassverfahren zuständig...bin ich dann nicht auch für die Mitteilung zuständig oder muss ich die Akte dann nur dür die Mitteilung dem Richter vorlegen?

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