Ich frage mich, ob wie als Nachlassgericht bestimmte Mitteilungspflichten an z.B. ausländische Botschaften, Gerichte o.ä. haben, wenn wir für einen Ausländer zuständig sind....
z.B. wenn bei uns eine Erbausschlagung von einem Notar eingereicht wird, weil der Erbe bei uns wohnt der Erblasser jedoch Ausländer ist und auch im Ausland verstorben ist oder der Erblasser bei uns wohnhaft war.