Ich hab ein IE - Verfahren mit Bezug zu Rumänien... Zweigniederlassung Dtl. aber aufgrund hauptsächlichen Interessen in Dtl. wurde das Hauptverfahren hier eröffnet. Meine Frage: Nach Art. 21 EuInsVO hat die öffentliche Bekanntmachung auf Antrag auch in Rumänien zu erfolgen. Wie muss die VÖ erfolgen? Wer ist das zuständige Veröffentlichungsorgan? Könnt ihr mir weiterhelfen oder wo finde ich was dazu?
IE - Verfahren wie erfolgt Veröffentlichung im Ausland?
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Baffu -
23. April 2012 um 09:06
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Hat keiner von Euch sich schon mal damit beschäftigen dürfen???
Ich schein ein echter Glückspilz zu sein - mit meinen 5 Monaten Insolvenzabteilung...
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Hat keiner von Euch sich schon mal damit beschäftigen dürfen???
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Müssen wir das denn? Wir sind doch keine für die Eröffnung des Verfahrens zuständigen Richter oder gelten im IE-Verfahren andere Spielregeln.
In einem hier anhängigen IE-Verfahren mit Australien-Bezug, allerdings schon etwas betagter, finde ich nur die "richterliche" Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Ich denke, notfalls würde die Veröffentlichung im Internet ausreichen.
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Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen sowie Bekanntmachungen von Verfahrensschriftstücken, die Gerichte und gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter im Rahmen von Insolvenzverfahren gemäß dem Gesetz Nr. 85/2006 ausstellen, werden von der rumänischen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) im [Blockierte Grafik: https://e-justice.europa.eu/images/external.gif]Insolvenzanzeiger (Buletinul procedurilor de insolvență) veröffentlicht.
Soweit es sich um Insolvenzangelegenheiten mit EU-Bezug handelt, findet man hier ein paar ganz interessante Hinweise:
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Ich hatte es selber noch nicht. Vielleicht hilft Dir diese Seite etwas weiter.
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@ Enno:Mich betrifft es über Art. 21 EuInsVO...undVIELEN DANK für die Links:daumenrau.
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Hat keiner von Euch sich schon mal damit beschäftigen dürfen???
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Müssen wir das denn? Wir sind doch keine für die Eröffnung des Verfahrens zuständigen Richter oder gelten im IE-Verfahren andere Spielregeln.
"Wir" sind Insolvenzgericht, i.Ü. dürfte mit Eröffnung des Verfahrens, und erst mit dieser setzt die Mitteilungspflicht ein, der Rechtspfleger zuständig werden, so wenn ich das die letzten Jahre verstanden hab, aber vielleicht such ich noch mal im Gesetz-
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