Vorläufige Verwaltung

  • Bei den Antragsverfahren stellt sich ja immer die Frage (zumindest wenn noch ein Geschäftsbetrieb vorhanden ist), ob man eine vorläufige Verwaltung (vV) anregt. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 InsO ist dafür ja eine 'Erforderlichkeit' zuv prüfen.

    In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob die vV gerade bei Kleinunternehmern wirklich 'erforderlich' erscheint. Wenn man in den Kommentaren nachsieht, findet man hierzu zB, das die Erheblichkeit schon dann gegeben ist, wenn durch die vV die Verfahrenskosten gedeckt sein würden (Hamb. Kommentar § 21 Rn. 31).

    Heißt das im Umkehrschluss, dass in den Fällen, in denen die Kostendeckung voraussichltich nicht hinzubekommen ist, aber trotzdem ein Geschäftsbetireb weiterläuft, eine vV nicht nötig ist? So handhaben wir es zumindest oft, haben aber jetzt einen Gläubiger, der verlangt dass man doch bitte eine vV bei einem Schrotthändler mit Umsätzen von rund 1.200 EUR monatlich anregt.

    Wie handhabt Ihr das Ganze? Gibt es für Euch eine Art Untergrenze, unter der IHr eine vV ausschließt oder läuft das ganz individuell oder, oder ... ?

    Grüße.

  • Ist das eine Einzelfirma? Wenn der Umsatz bei 1.200,00 € liegt, wie hoch ist denn dann der monatliche Gewinn? Also bei den Zahlen macht eine ViV keinen Sinn in meinen Augen.

  • Ist das eine Einzelfirma? Wenn der Umsatz bei 1.200,00 € liegt, wie hoch ist denn dann der monatliche Gewinn? Also bei den Zahlen macht eine ViV keinen Sinn in meinen Augen.

    Ja, das ist eine Einzelfirma, Gewinn ist natürlich minimal, so um die 500 EUR im Monat (eigene Immobilie, daher keine Mietkosten), und von denen lebt der Schuldner.

  • Eine vIV ist eine Sicherungsmaßnahme. Die kann eigentlich nur Sinn ergeben, wenn sie dazu beiträgt, das Vermögen zu oder den vorläufigen Fortbestand eines fortführungsfähigen Unternehmens zu sichern.

    Bei Kleinstunternehmern macht es in der Regel keinen Unterschied, ob der Schuldner noch einige Wochen weiterwurschtelt, insb. bei Eigenantrag.

  • problematisch ist doch immer, wie die Gelder verwendet werden. Zahlt der Schuldner auf Altverbindlichkeiten, weil die Gläubiger ihm auf die Füsse treten, so hat man auch bei 1.200 EUR p.m. ein Problem, insbesondere wenn das die einzigen Massezuflüsse darstellen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • problematisch ist doch immer, wie die Gelder verwendet werden. Zahlt der Schuldner auf Altverbindlichkeiten, weil die Gläubiger ihm auf die Füsse treten, so hat man auch bei 1.200 EUR p.m. ein Problem, insbesondere wenn das die einzigen Massezuflüsse darstellen.

    Wobei hier aber zu bedenken ist, dass derartige Zahlungen ja grds. über die §§ 130ff InsO anfechtbar und zurückholbar wären.

  • wobei § 130 InsO so oder so Kenntnis voraussetzt, sind zudem Arbeitnehmer dabei, ist, lt. BAG, sowieso fast alles Bargeschäft. Sollte sich ein Verwalter erdreisten bei Arbeitnehmern § 133 InsO ins Feld zu führen, liegen die Pflastersteine zur Steinigung desselben vor dem BAG bereit....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • na fängt als Praktikerfrage an, und geht dann auf Kommentarliteratur. Kommentarliteratur in den InsO verhält sich doch leider meistens wie das, was wir seit dirty harry teil IV alle wissen.... (viel doxa, wenig logos um dies etwas weniger prosaisch auszudrücken) .

    Entscheidend dürfte sein, ob durch ein Unterlassen der Sicherungsmaßnahmen eine Masseschmälerung erfolgt.
    Allerdings würd mir hier das Grundstück etwas Sorgen machen; richterseitig hätt ich mal eben ein isoliertes Verfügungsverbot in's Grundbuch reingehauen, da bedarf es keines vorläufigen Verwalters; die res extra commercium ist dem Recht nicht fremd, auch wenn sie nicht gern gesehen wird.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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