Eigentümerin ist eine GmbH. Diese veräußert, vertreten durch den einzigen GF X, Grunbesitz an X.
Im HR steht zur Befreiung von § 181 BGB:
"Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind, sind stets befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen."
Zu X heißt es nur:
"Einzelvertretungsberechtigt:
Geschäftsführer: X"
Und nun??
Wie kann dem GBA ggf. formgerecht nachgewiesen werden, dass X von § 181 BGB befreit ist?
Und was, wenn kein Nachweis möglich wäre?