Hallo zusammen,
ein Schuldner hat beantragt, dass ihm Pfändungsschutz gewährt werden soll, da seine private Krankenversicherung von der Rente noch zu bezahlen ist; dieser mtl. Beitrag beträgt 600 €. Der normale Sockelbetrag beim P-Konto reicht demnach nicht aus.
Hier gibt es wohl keine Möglk., oder?
Viele Grüße