Gebühren/Geschäftswert öffentliche Zustellung außerhalb gerichtlichem Verfahrens

  • Hallo zusammen,

    mich hat grad ein Anwalt überrumpelt:

    Er wollte wissen, welcher Geschäftswert für eine öffentliche Zustellung eines Schriftstücks ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens zugrunde gelegt wird und welche Gebühren hierfür bei Gericht anfallen?

    Ich habe davon keine Ahnung und wüsste auch nicht, wo ich da kucken könnte?!

    Kann mir da jemand helfen?

  • Also ich meine wenn eine öffentliche Zustellung einem Verfahren gehört, dann ist sie ja von den Gerichtsgebühren des Verfahrens abgedeckt, aber was kostet sie, wenn kein Verfahren anhängig ist?

  • kommt drauf an ob aus dem Schriftstück selbst ein Wert ermittelt werden kann...

    ansonsten gibt es bestimmt einen "fiktiven" Wert der zugrunde gelegt werden kann...

    frag mal eure KB... die müsste da vielleicht ne fundiertere Idee haben...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

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