Liebe Gemeinde,
ich hab vielleicht die falschen Suchbegriffe verwendet oder das Problem gabs hier wirklich noch nie, auf jeden Fall: ich weiß nicht, was ich machen soll...
Der Betroffene lebt bei seinem Bruder (Bruder ist nicht der Betreuer) seit ca. 7 Jahren, mietfrei. Es gibt noch mehrere Geschwister.
Nun sind die Eltern des Betroffenen verstorben. Laut Erbschein steht ihm 1/10 des Nachlasses zu. Die Eltern haben sich testamentarisch seinerzeit jeweils zu Alleinerben eingesetzt, aber keine Regelung bzgl. der Schlusserbfolge getroffen.
Zum Nachlass gehört u.a. auch ein Grundstück (Elternhaus) mit dem festgestellten Wert von 47.300,00 € (dringend sanierungsbedürftig, Abriss wäre kostengünstiger). In diesem Haus wohnt ein weiteres Geschwisterchen des Betroffenen.
Die Geschwister sind sich nun untereinander einig, dass derjenige das Haus kriegen soll, der sich um den Betroffenen kümmert bzw. gekümmert hat. So sollen es angeblich auch die Eltern gewollt haben (aber nirgends stehts geschrieben).
Jetzt wurde ein Entwurf eines notariellen Erbauseinandersetzungsvertrags eingereicht und eine (Berufs-)Betreuerin lediglich für die Vertretung des Betroffenen in Erbangelegenheiten eingerichtet.
Im Vertragsentwurf steht, dass alle Erben ihren Anteil dem den Betroffenen Pflegenden unentgeltlich überlassen. Auf eine Gegenleistung wird ebenso wie auf jedwede dingliche Sicherung (Nießbrauch o.ä.) verzichtet, also auch im Namen des Betroffenen. Die Betreuerin geht mit und meint, da der Bruder ja schon seit 7 Jahren die Pflege unentgeltlich übernimmt, wär die kostenfreie Abtretung des Anteils als Quasigegenleistung gerechtfertigt.
Mit der Sache hab ich Bauchschmerzen. Wenn die Eltern das wollten, warum stehts nicht im Testament? Kann ich hier sagen:"Macht mal, wie ihr denkt"? Es ist ein wirtschaftlicher Nachteil für den Betroffenen, aber auch wieder nciht, weil er ja dafür nie Miete zahlen musste, es jetzt aber sein Wille sein müsste, seinen Erbanteil zu erbringen.
Ich werd ihn auf jeden Fall anhören, aber aufgrund seiner Beschaffenheit (laut Akte) weiß ich auch nicht, obs das bringt. Verfahrenspfleger würd im Zweifel dasselbe sagen wie die Betreuerin, fürchte ich...
Kann man sowas genehmigen?