Pfändung Quotenzahlung

  • Meine Insolvenzschuldnerin hat Ansprüche gegen ein Unternehmen, welches bei einem Kollegen Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hat. Nun wurde mitgeteilt, dass eine Quotenzahlung erfolgen soll. Diese will ich zugunsten meiner Insolvenzschuldnerin gern pfänden.

    Wie formuliere ich meinen Anspruch? Vielleicht: "Sämtliche Ansprüche auf Quotenzahlung im Insolvenzverfahren xy".

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • "Ansprüche auf Quotenzahlung" gibt es m.E. nicht. Dein Drittschuldner hat Insolvenzforderungen - aus welchem Rechtsgrund auch immer - gegen den Schuldner in dem anderen Verfahren. Diese Insolvenzforderungen wirste pfänden müssen. Wenn's dann darauf 'ne Quote gibt, schön.

  • @ zonk:

    Drittschuldner wäre doch in Deinem Fall das andere Unternehmen. Wie sag ich es denn dann dem Kollegen :gruebel:.

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  • Drittschuldner wäre doch in Deinem Fall das andere Unternehmen.

    Was wer jetzt wie?

    Mit "Drittschuldner" meinte ich oben das Unternehmen (X), welches deiner Insolvenzschuldnerin Geld schuldet und seinerseits Forderungen gegen den Insolvenzschuldner in dem anderen Insolvenzverfahren (Y) hat. Diese Forderungen sind (unterstelle ich) als Insolvenzforderungen in dem anderen Verfahren festgestellt, also tituliert. Du pfändest bei X deren Forderungen gegen Y.

    Im Rahmen dieser Pfändung bist du Vollstreckungsgläubiger, X ist Vollstreckungsschuldner und Y (also der dortige IV) ist Drittschuldner. Wo ist das Problem?

  • Wo ist das Problem?

    Das der Kollege, der die Quote auszahlen wird, irgendwie einbezogen werden muss. Weil sonst fließt die Quote an den Schuldner der Insolvenzschuldnerin.

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  • Wo ist das Problem?

    Das der Kollege, der die Quote auszahlen wird, irgendwie einbezogen werden muss. Weil sonst fließt die Quote an den Schuldner der Insolvenzschuldnerin.

    ?

    Er ist im Rahmen der Pfändung Drittschuldner. Der PfÜB wird ihm zugestellt. Er gibt seine Drittschuldnererklärung ab. Zukünftige Quotenzahlungen gehen an den Pfändungsgläubiger, also Dich. Fertig.

  • Wenn ich die ursprüngliche Forderung, welcher der Schuldners meiner Insolvenzschuldnerin gegenüber seinem Drittschuldner hat, pfänden muss, ist doch der weiterhin der Drittschuldner Drittschuldner. Das bleibt er fürs Vollstreckungsverfahren dann meines Erachtens auch. Wie kommt dann der Insolvenzverwalter des Drittschuldners ins Spiel?

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  • Nuh gut, ich werde mal auf Nummer sicher gehen und alles pfänden, was ich irgendwie pfänden kann. Kann doch nicht schaden, wenn man gleich die ursprüngliche Forderung und die darauf entfallende Quote pfändet. :dankescho

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