Hallo da draußen,
ich muss ein Referat über das Thema Patientenverfügung §1901 a BGB halten und habe mich diesbezüglich auch schon durch mehrere Kommentare und Aufsätze schlau gemacht. Das Referat ist eingeteilt in Begriff, Abgrenzung, Wirksamkeitserfordernisse, Rechtsfolgen und Wirkungen.
Trotzdem habe ich immer noch fragen dazu und es wäre super, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Mir wäre auch schon geholfen, wenn man mir nur eine dieser Fragen beantwortet..
1) In manchen Kommentaren steht, dass für die Durchsetzung der Patientenverfügung ein Betreuer bestellt werden muss. Muss immer ein Betreuer bestellt werden oder kann auch darauf verzichtet werden, wenn ja warum?
2) Den größten Konflikt bei diesem Thema sehe ich in der Tatsache, dass wenn Arzt und Betreuer sich einig sind, keine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig ist §1904 IV .. oder gibt es da etwas, (vllt auch Aktuelles) was mehr diskutiert wird?
3) Inwieweit spielt die Patientenverfügung in der Praxis eine Rolle?
4) Ich habe Aufsätze und Kommentare zu diesem Thema gefunden, es fällt mir aber schwer wichtige Entscheidungen dazu zu finden. Kann mir vllt jemand eine BGH-Entscheidung empfehlen oder gibt es dazu vllt keine...
5) Sonstige Tipps bezüglich Aufsätzen oder Kommentaren / Anregungen
Liebe Grüße:) und danke für Antworten