Hallo Forum!
Ich habe folgenden Fall: Die Betreute hat eine Leibrentenversicherung mit Rückkaufswert ca. 10.000 €. Ansonsten nur ein Girokonto mit ein paar Euro Guthaben.
Dann gilt die Betreute doch als vermögend und die Vergütung muss also aus dem Vermögen bezahlt werden (obwohl nichts "flüssiges" da ist), oder?
Letztes Mal wurde die Vergütung allerdings aus der Staatskasse bewilligt. Wann muss ich jetzt den Regress machen? Jetzt schon? Oder erst, wenn die Versicherung aufgelöst ist und das Geld da ist?
Danke!