Hallo zusammen,
Erbengemeinschaft schließt Teilerbauseinandersetzungsvertrag bzgl. Grundstücken einschl. entspr. Auflassung hierzu.
Für einen der Miterben ist Betreuung eingerichtet ( sonst wird hier nicht zum Fall ;)).
Eine andere Miterbin schuldet der Erbengemeinschaft rückständige Mieten , da sie eines der Häuser , die Vertragsgegenstand sind, als Mieterin ( Abschluss Mietvertrag noch durch Erblasser ) bewohnt hat.
Im Rahmen der vorl. Auseinandersetzung setzt man sich durch gegenseitige Verrechnungen der Ansprüche auch bzgl. der offenen Mietforderungen auseinander.
Enthalten ist auch der Passus , dass "mit diesem Mietausgleich wechselseitige Zahlungsansprüche aus Miete u. Nebenkosten nicht mehr bestehen".
Meine Frage besteht zu den Rechtsgeschäften , die im Rahmen der Genehmigungspflicht zu untersuchen sind.
Ist da ( wegen des Mietausgleiches ) noch ein - evtl. verstecktes - Rechtsgeschäft mit verbunden ?
Oder kann man das alles unter Erbauseinandersetzungsvertrag "buchen" ?
Denkbar wäre für mich z.B. noch ein Erlassvertrag ?