Hallo, ich habe ZV-Verfahren neu übernommen. Habe eine Akte, in der weder der Verkehrswertbeschluss, noch die Terminsbestimmung, noch die Mitteilung gem. § 41 II ZVG an einen Beteiligten zugestellt wurden. Dieser Beteiligte war auch nicht im ZV-Termin. Im Termin wurde dann ein Gebot abgegeben, der Zuschlag wurde erteilt. Nun würde ich ja theoretisch den Verteilungstermin anberaumen. Hab aber Bauchschmerzen damit, da ja dieser einer Beteiligte von nix weiß und auch keine Anmeldung abgeben konnte. Kann ich den Termin anberaumen und den Teilungsplan aufstellen, weil der Zuschlagsbeschluss in der Welt ist und rechtskräftig ist? oder was sollte ich tun? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!


Antworten



Lesezeichen