In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger. Nach Erlass des KFB wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt und in zweiter Instanz ein Vergleich mit Kostenquote abgeschlossen. Ich habe dann die Kosten antragsgemäß ausgeglichen.
Gegen meinen Kostenausgleichungsbeschluss wird jetzt Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass ich den bereits ergangenen KFB der ersten Instanz hätte berücksichtigen müssen.
Ich wollte schon einen Nichtabhilfebeschluss schreiben, wurde dann aber etwas unsicher. Der Kläger hat insofern recht, dass das Urteil nicht förmlich aufgehoben wurde, der erste KFB ist also nicht gegenstandslos. Der Beklagte könnte daraus vollstrecken.
Bleibt ihm nur die Klage, falls der Beklagte aus dem ersten KFB vollstreckt oder hätte ich den ersten Beschluss doch irgendwie berücksichtigen müssen (aufheben kann ich ihn wohl nicht)?