Hallo zusammen,
habe ein kleines Problem. Und zwar habe ich im Nov. 11 einen Beschluss erlassen zur Festsetzung eines Selbstbehalts.
Auf dem Beschluss wurden 2 Pfändungs-Az. angegeben.
Jetzt kam heraus, dass der Beschluss offensichtlich nur in dem einen Verfahren durch die Geschäftsstelle an Schu., Gl. und DS. herausgegangen ist.
D.h. der Beschluss ist in dem anderen Verf. dem DS. gar nicht zugegangen.
Wie würdet ihr hier jetzt vorgehen? Der Gl. hat den SV. nämlich mitgeteilt..
Danke


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