Unwiderruflicher Vergleich

  • Hallo,

    Unterhaltsschuldner und Gläubiger haben einem unwiderruflichen Vergleich zugestimmt.Der Vergleich ist vom 18.07.2005, wurde allerdings vom Richter im schriftlichen Verfahren erledigt.Anhörung der Parteien erfolgte vorher.

    Wann ist die Zahlung des festgelegten Betrages fällig bei einem unwiderruflichen Vergleich? Mit Zustellung?

    Der Gläubiger hat am 01.08.2005 Pfüb-Antrag gestellt, der allerdings wegen urlaubsbedingter Abwesenheit


    erst am 22.08.2005 erlassen wurde. Der Schuldner hatte zwischenzeitlich (am 18.08.2005) den gesamten Betrag überwiesen.

    Jetzt geht es um die Kosten, wie würdet ihr entscheiden.

    Vielen Dank, hab heute echt ein Brett vor dem Kopf und so einen Fall noch nie;-)

    LG

    Maria

  • Hallo.

    Folgendes aus dem Bauch heraus und ohne das Nachlesen in Kommentierungen o.Ä.:

    Es geht doch um die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens - gelt ?

    Diese trägt nach § 788 ZPO grundsätzlich der Schuldner und können nach § 788 Abs. 4 ZPO nur in den dort bezeichneten Fällen dem Gläubiger auferlegt werden.

    Ein solcher Fall ist hier nicht ohne weiteres ersichtlich.
    Im Umkehrschluss zu § 751 ZPO ergibt sich m.E. die grundsätzliche Vollstreckbarkeit der titulierten Forderung bei Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung).

    Das Abwarten einer Frist (wie in § 798 ZPO normiert) kann m.E. gerade bei Unterhaltssachen, in denen der Unterhaltsgläubiger zumeist dringend auf die Unterhaltszahlungen angewiesen ist, nicht erwartet werden, so dass nach dem obigen Sachvortrag (jedoch ohne Kenntnis vom genauen Akteninhalt) kein besonderer Grund erkennbar ist, die Kosten nach § 788 Abs. 4 ZPO ausnahmsweise dem Gläubiger aufzuerlegen.

    Jedoch meine ich, jüngst in der Kommentierung so etwas wie eine grundsätzliche Zweiwochenfrist ab Titulierung gelesen zu haben, bei deren Nichteinhaltung die Vollstreckung möglicherweise als verfrüht angesehen werden kann... (war im Zusammenhang mit notwendigen Kosten eines Mahnschreibens).

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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