GK-Vorschuss teilen?

  • 2 Gläubiger beantragen PKH für einen PfüB.

    Nur einem Gläubiger kann PKH für den Erlass und die Zustellung des PfüB bewilligt werden.

    Welchen Gerichtskostenvorschuss hat der andere Gläubiger zu zahlen? (1/2 von 15,00 €?)

    Gleiches Problem könnte ja für die Kosten des Gerichtsvollziehers entstehen.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Ich denke, dass man die Gebühren dann tatsächlich nach Kopfteilen aufteilen müsste, da sonst ein Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis gegen die PKH-Partei entstünde.

    Da es sich m.E. um eine reine PKH-Problematik handelt verschiebe ich den Thread auch mal dorthin.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Sorry.

    Wollte ich dort auch einstellen, aber hatte Zweifel, da ja evtl. auch Kosten Thread in Frage gekommen wäre, und eigentlich geht es bei der Frage nicht wirklich um PKH.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Ich sehe das genauso wie Tommy.
    Wir hatten diese Konstellation auch schon mal und dann nur noch 7,50 € vom anderen Gläubiger angefordert.

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