2 Gläubiger beantragen PKH für einen PfüB.
Nur einem Gläubiger kann PKH für den Erlass und die Zustellung des PfüB bewilligt werden.
Welchen Gerichtskostenvorschuss hat der andere Gläubiger zu zahlen? (1/2 von 15,00 €?)
Gleiches Problem könnte ja für die Kosten des Gerichtsvollziehers entstehen.
GK-Vorschuss teilen?
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Ich denke, dass man die Gebühren dann tatsächlich nach Kopfteilen aufteilen müsste, da sonst ein Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis gegen die PKH-Partei entstünde.
Da es sich m.E. um eine reine PKH-Problematik handelt verschiebe ich den Thread auch mal dorthin. -
Sorry.
Wollte ich dort auch einstellen, aber hatte Zweifel, da ja evtl. auch Kosten Thread in Frage gekommen wäre, und eigentlich geht es bei der Frage nicht wirklich um PKH. -
Ich sehe das genauso wie Tommy.
Wir hatten diese Konstellation auch schon mal und dann nur noch 7,50 € vom anderen Gläubiger angefordert.
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