Hallo,
ich habe hier folgenden Fall: ein Gläubiger fordert das Insolvenzgericht auf, tätig zu werden. Nach seiner Ansicht seien in dem vorliegenden Fall Grundstücke und der Betrieb der Schuldnerin zu "billig" verkauft worden. Der Insolvenzverwalter habe nicht mal Anzeigen geschaltet und habe hinsichtlich des Betriebes auch keine weiteren Anstrengungen unternommen, mehr Bieter an Land zu ziehen und einen höheren Preis zu erreichen.
Mir geht es jetzt eigentlich um das Procedere. Der behauptete Schaden ist ja ein Gesamtschaden. Der kann eigentlich während des Verfahrens nur vom Insoverwalter geltend gemacht werden, der natürlich selber alles bestreitet. Ich kann es selbstverständlich auch nicht rechtlich letztendlich beurteilen, ob nun alles optimal gelaufen ist. Spielt ja eigentlich auch nicht sooo eine Rolle. Bloß, was mache ich jetzt? Muss ich denn in solchen Fällen, wo Ansprüche behauptet werden, einen Sonderinsolvenzverwalter bestellen?