Der Schuldner reicht InsoPlan ein. Er will eine Sonderzahlung in Höhe seiner Erbschaft einbringen. Schuldner ist gesetzlicher Erbe.
Eine konkrete Höhe des einzubringenden Betrages wird nicht benannt. Er gibt an die Gläubiger mit 7,5% ihrer angemeldeten Forderung befriedigen zu wollen.
U.A. stellt sich mir folgende Frage: Schuldner gibt an, Erbschaft ausschlagen zu wollen, wenn Plan nicht angenommen wird. Liefert er damit einen Versagungsgrund für die RSB, wenn wir den Plan ablehnen?
Ich denke nämlich der Plan ist unzulässig, da das Erbe als Neuerwerb in die Masse fällt. Der Schuldner ist damit ja nicht verfügungsbefugt über Erbschaft...