Als Nachlassgericht haben wir jetzt folgenden Fall:
Schuldner hatte erhebliche Verbindlichkeiten, ein Verwandter hat als Bürge mit unterschrieben (Vertrag liegt hier aber nicht vor);
Schuldner ging in Insolvenz,
Wohlverhaltensphase überstanden,
Restschuld befreit
Schuldner verstirbt dann
Nun wendet sich Gläubiger an den Bürgen hinsichtlich seiner Forderung. Der Bürge wiederum will natürlich Ersatz von dem Schuldner, jetzt an seiner Stelle von den Erben.
Da wir hier Insolvenzverfahren gar nicht haben, nun mal unsere Frage(n):
Kann der Schuldner (ggf. dessen Erben) gegenüber dem in Anspruch genommenen Bürgen einwenden, dass er restschuldbefreit ist oder muss er nun an den Bürgen leisten, da die Ausgleichsforderung des Bürgen ja erst nach Ablauf der Insolvenzverfahrens entstanden ist ?
Näheres kann ich leider nicht dazu sagen, weil der hier erschienene Erbe auch nicht viel mehr wusste.