Bestimmung Gerichtskosten - Zuwendung Dritter

  • Ich darf mich mit einem weiteren Insolvenzplanverfahren "beschäftigen". Plan wegen einer Zuwendung eines Dritten iHv 10000,00 EUR. Bei der Schlusskostenrechnung stellt sich jetzt die Frage, werden die Kosten aus der verwerteten Masse nebst der 10000,00 EUR berechnet oder ist für den Gegenstandswert ausschließlich die verwertete Masse maßgeblich. Wie seht ihr das? Hab leider keinen ähnlichen Fall im Forum gefunden....und auch im Juris... nada...

  • war auch mein Gedanke...
    aber Treuhänder verweist auch auf § 1 II Nr. 5 InsVV und ein Kollege im Haus argumentiert: er setzt eigentlich (immer) Insolvenzmasse an, die Verwalter auch in Vergütungsantrag aufnimmt und dann wärs ja ohne

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!