Eine kleine Delikatesse für die Anfechtungsspezialisten.
Doppelinsolvenz von KG und Komplementärin (GmbH).
Die GmbH gab's schon etwas länger, die KG wurde erst vor relativ kurzer Zeit gegründet.
Die GmbH hat bei Gründung der KG einiges an fälligen Steuerschulden, die sie aus eigener Kraft nicht bezahlen kann.
Die KG nimmt zur Finanzierung ihres neu aufzubauenden Betriebs ein Darlehen auf.
Die Darlehensvaluta wird per Scheck ausgezahlt.
Den Scheck nimmt der Steuerberater in Empfang.
Da die KG noch kein Konto hat, zieht der StB den Scheck auf sein eigenes Konto ein.
Von dort geht ein Teil später auf das Konto der KG.
Der andere Teil geht, und zwar wiederum per Scheck, an das FA für die Steuerschulden der GmbH.
Nur etwas (aber mehr als drei Monate) später stehen beide Gesellschaften auf meinem Schreibtisch.
Daß das FA den erhaltenen Betrag nolens volens wird herausrücken müssen, scheint mir klar zu sein.
Jedoch, jedoch... welches Verfahren bekommt ihn?
Zur Auswahl stehen:
a) Anfechtung nach § 133 InsO im Verfahren der GmbH.
b) Anfechtung nach § 134 InsO im Verfahren der KG.
Entscheiden Sie sich jetzt, aber entscheiden Sie sich richtig, denn wenn Sie den einen geltend machen, wird das etwas dauern, und bis dahin ist der andere verjährt...