Hallo!
Zum Nachweis der Rechtsnachfolge habe ich dem Amtsgericht eine notarielle Handelsregisterbescheinigung aus dem Jahr 2010 eingereicht. Diese bescheinigt die Verschmelzung einer übernommenen Gesellschaft auf unsere heutige Gesellschaft. Es wurde nun eine Zwischenverfügung zur Einreichung einer aktuellen HR-Bescheinigung erlassen. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Der Notar hat 2010 nach HR-Einsicht bescheinigt, dass wir die Gesellschaft gut 10 Jahre zuvor übernommen haben und diese dann erloschen ist. An der Tatsache ändert sich nichts und in einer aktuellen HR-Bescheinigung würde nichts anderes stehen. Sieht jemand die Notwendigkeit, eine Bescheinigung aus dem Handelsregister zum Nachweis der Rechtsnachfolge zu aktualisieren?
Danke vorab und beste Grüße!