Vergütungsregress bei Renteneinkünften

  • Ein lediger ca. 75-jähriger Betreuter hat ein monatliches Renten-Einkommen von ca. 1.400 Euro. Miete monatlich 300 Euro (kalt). Geldguthaben ca. 1.000.--€, sonst kein Vermögen. Der Betreuer hat Vergütungsantrag gestellt.

    Regreß ?

    Rente ist gem. § 1836 c Nr. 1 BGB i.V. m. § 82 SGB XII einzusetzendes Einkommen.
    Zu berücksichtigen ist
    -ein Grundfreibetrag von (ab 01.01.2012) 374,-- € ,
    -Unterkunftskosten (Miete zzgl. Heizung; Nicht Strom und Telefon) sowie
    -ein Familienzuschlag für unterhaltsberechtige Angehörige. Dies ist hier nicht der Fall.

    Das Vermögen ist hier unter dem Schonbetrag, sodass dieses nicht eingesetzt werden muss.

    Es ist daher Regress mittels Ratenzahlung anzuordnen.

    Soweit keine sonstigen besonderen Belastungen zu berücksichtigen sind, wäre dem Betroffenen zuzumuten 400-500 € Raten monatlich zu leisten.

    Sehr Ihr das auch so ?

  • Hat der Betroffene Aufwendungen für Pflegekosten?

    Der Freibetrag beträgt übrigens das Doppelte des aktuellen ALGII-Satzes, du kommst mit deiner Berechnung auf ein viel zu hohes Resteinkommen.

    In hiesigen Breiten wird dann der Restbetrag noch in der PKH-Tabelle eingesetzt und die sich ergebende Rate als monatliche Zahlung angeordnet.

  • Der Freibetrag beläuft sich aktuell auf 748,00 €
    Miete 300,00 €
    Energiekosten angenommen 100,00 €
    Haftpflichtversicherungen etc. 50,00 € (geschätzt)
    insgesamt: 1.198,00 €
    Zuschlag Schwerbehinderung?
    30% von 1.400,00 €

    Ohne Schwerbehindertenzuschlag stehen 202,00 € zur Verfügung. Hiervon ist nach § 87 SGB XII ein angemessener Teil abgreifbar. Ich habe mal eine Entscheidung gelesen, wonach 50% angemessen seien. Geschmackssache.
    Mit Schwerbehindertenzuschlag von 420,00 € kannst du gar nichts abgreifen.

  • Genau so hab ich das hier auch schon gehandhabt (wie Frog und Gänseblümchen). Allerdings gibt es eine Einigung mit unserem Revisor, dass im laufenden Verfahren das Einkommen nicht geprüft wird, nur das Vermögen... Erst wenn das Verfahren beendet ist, prüfe ich evtl. das Einkommen.

    Ich setze auch noch "gängige" Kosten für Versicherungen ab und schau dann wegen dem Restbetrag in die PKH-Tabelle.

    400-500 € monatlich einzuziehen, ist schon ein dicker Brocken, zumal im Zweifel ja gar nicht soviel Vergütung an den Betreuer ausgezahlt wird und man da aufpassen muss wie ein Schießhund um nicht zu viel einzuziehen...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)


  • Prinzipiell stimme ich mit der Berechnung überein.

    Nicht anzurechnen sind m. E. jedoch Energiekosten. Diese sind aus dem allgemeinen Freibetrag (748,- €) zu bestreiten und stellen keine gesonderte abzugsfähige Belastung dar.

    Zudem halte ich den Ansatz von monatlich 50,- € für eine Haftpflichtversicherung für zu hoch. Konkrete Angaben müssten sich aus der Akte ergeben oder wären (bei Regressprüfung nach Aufhebung der Betreuung) durch den Betroffenen nachzuweisen.

  • Ich sprach von "Haftpflichtversicherungen etc.". Lass dir doch mal zeigen, was da so anliegt in deinem Fall. Das Vermögensverzeichnis schweigt meist, weil nicht sorgfältig ausgefüllt.

    Und denke an §§ 1836c Nr. 1 BGB, 82 III SGB XII.

    Insgesamt kommt da u. U. viel zusammen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!