Ein lediger ca. 75-jähriger Betreuter hat ein monatliches Renten-Einkommen von ca. 1.400 Euro. Miete monatlich 300 Euro (kalt). Geldguthaben ca. 1.000.--€, sonst kein Vermögen. Der Betreuer hat Vergütungsantrag gestellt.
Regreß ?
Rente ist gem. § 1836 c Nr. 1 BGB i.V. m. § 82 SGB XII einzusetzendes Einkommen.
Zu berücksichtigen ist
-ein Grundfreibetrag von (ab 01.01.2012) 374,-- € ,
-Unterkunftskosten (Miete zzgl. Heizung; Nicht Strom und Telefon) sowie
-ein Familienzuschlag für unterhaltsberechtige Angehörige. Dies ist hier nicht der Fall.
Das Vermögen ist hier unter dem Schonbetrag, sodass dieses nicht eingesetzt werden muss.
Es ist daher Regress mittels Ratenzahlung anzuordnen.
Soweit keine sonstigen besonderen Belastungen zu berücksichtigen sind, wäre dem Betroffenen zuzumuten 400-500 € Raten monatlich zu leisten.
Sehr Ihr das auch so ?