Wie schnell ist schnell?

  • Kurz vorm Wochenende habe ich mir mal wieder so einige unserer 'Leichen' angesehen, damit meine ich die IK-und Kleinst-IN-Verfahren, die schon viel zu lange eröffnet sind aber wegen diverser Ärgernisse einfach nicht verschwinden wollen. Das führt mich zu der Frage, wie denn Eure durchschnittliche Verfahrensdauer bei Kleinstverfahren (IK und IN) so aussieht? Schafft Ihr es, die in wenigen Monaten 'wegzubügeln'? Oder was ist bei Euch so Standard?

    Schönes WE schon einmal!

  • 8 bis 9 Monate - wenn null Vermögen, kein pfändbares EK, Schuldner mitmacht. Das ist die breite Masse.

    Ausnahmen gibt´s natürlich immer.

  • Durchschnitt ist 1 Jahr zwischen Eröffnung und Aufhebung.

    Wenn die Verfahren zu schnell wieder aufgehoben werden, habe ich eher die Erfahrung gemacht, dass dann noch Sachverhalte auftauchen, die eigentlich im eröffneten Verfahren hätten geklärt werden sollen.

  • es gibt Insolvenzgerichte, die wollen die SR frühestens ein halbes Jahr nach dem PT sehen, anderen ist es egal, entsprechend werden die Verfahren, wo man nichts mehr zu besorgen hat, getaktet.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • In 0-Verfahren kommt der 1. Bericht nach 6 Monaten meist schon in Form der Schlussunterlagen. "Spitzenreiter" war bei mir ein Verfahren, in dem 6 Wochen nach dem PT schon der Schlussbericht vorlag.

  • Zwei unserer Gerichte wollen den Schlussbericht frühestens 6 Monate nach dem PT, daher lasse ich die meisten Verfahren solange liegen. Meist klappt es dann mit Aufhebung ca. 1 Jahr nach Eröffnung, es gibt aber Phasen in denen der Arbeitsanfall groß ist, da kommt der Schlussbericht ein, zwei Monate später.

  • Zwei unserer Gerichte wollen den Schlussbericht frühestens 6 Monate nach dem PT, daher lasse ich die meisten Verfahren solange liegen. Meist klappt es dann mit Aufhebung ca. 1 Jahr nach Eröffnung, es gibt aber Phasen in denen der Arbeitsanfall groß ist, da kommt der Schlussbericht ein, zwei Monate später.

    Wisst Ihr aus welchem Grund ?
    Wenn nichts (mehr) zu verwerten und zu ermitteln ist spricht nach meiner Ansicht nichts gegen eine frühere Einreichung.

  • Zwei unserer Gerichte wollen den Schlussbericht frühestens 6 Monate nach dem PT, daher lasse ich die meisten Verfahren solange liegen. Meist klappt es dann mit Aufhebung ca. 1 Jahr nach Eröffnung, es gibt aber Phasen in denen der Arbeitsanfall groß ist, da kommt der Schlussbericht ein, zwei Monate später.

    Wisst Ihr aus welchem Grund ?
    Wenn nichts (mehr) zu verwerten und zu ermitteln ist spricht nach meiner Ansicht nichts gegen eine frühere Einreichung.

    Das würde mic auch interessieren. Ich habe da auch gerade ein Verfahren, wo cih schon bei der Aktenrückgabe einen Schlussbericht einreichen könnte. (und da ist es sogar ziemlich eindeutig: Schuldnerin ca. 80, kein pfändbares Einkommen, keine Steuererstattung...)

  • Zwei unserer Gerichte wollen den Schlussbericht frühestens 6 Monate nach dem PT, daher lasse ich die meisten Verfahren solange liegen. Meist klappt es dann mit Aufhebung ca. 1 Jahr nach Eröffnung, es gibt aber Phasen in denen der Arbeitsanfall groß ist, da kommt der Schlussbericht ein, zwei Monate später.

    Wisst Ihr aus welchem Grund ?
    Wenn nichts (mehr) zu verwerten und zu ermitteln ist spricht nach meiner Ansicht nichts gegen eine frühere Einreichung.

    Zwei unserer Gerichte wollen den Schlussbericht frühestens 6 Monate nach dem PT, daher lasse ich die meisten Verfahren solange liegen. Meist klappt es dann mit Aufhebung ca. 1 Jahr nach Eröffnung, es gibt aber Phasen in denen der Arbeitsanfall groß ist, da kommt der Schlussbericht ein, zwei Monate später.

    Wisst Ihr aus welchem Grund ?
    Wenn nichts (mehr) zu verwerten und zu ermitteln ist spricht nach meiner Ansicht nichts gegen eine frühere Einreichung.

    Das würde mic auch interessieren. Ich habe da auch gerade ein Verfahren, wo cih schon bei der Aktenrückgabe einen Schlussbericht einreichen könnte. (und da ist es sogar ziemlich eindeutig: Schuldnerin ca. 80, kein pfändbares Einkommen, keine Steuererstattung...)

    Nach Pebb§y wird die Statistik quartalsweise erfasst. Und da eröffnete Verfahren "mehr" zählen als Band f -Akten will man erst gar nicht zu schnell sein. :D

    Skurilerweise führt es bei ganz schneller Arbeitsweise/Erledigungen manchmal dazu, dass die Verfahren gar nicht zahlen. :D

    Wir hatten letztens den Fall von 50 UG-Insolvenzen. Fast alle innerhalb eines Quartels erledigt. In der Statistik tauchten die im Richterpensum auf, im nachgeordneten Dienst gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von trauemer71 (4. Mai 2012 um 16:29)

  • Wer eine UG derart schnell abwickeln kann, geht aber bestimmt nicht in die Tiefe. Geschwindigkeit ist nicht alles.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wer eine UG derart schnell abwickeln kann, geht aber bestimmt nicht in die Tiefe. Geschwindigkeit ist nicht alles.

    Der hat halt für jede Rechnung, die er schreiben musste/wollte/konnte, eine UG gegründet.
    :D

  • ...

    Nach Pebb§y wird die Statistik quartalsweise erfasst. Und da eröffnete Verfahren "mehr" zählen als Band f -Akten will man erst gar nicht zu schnell sein. :D

    Skurilerweise führt es bei ganz schneller Arbeitsweise/Erledigungen manchmal dazu, dass die Verfahren gar nicht zahlen. :D

    Wir hatten letztens den Fall von 50 UG-Insolvenzen. Fast alle innerhalb eines Quartels erledigt. In der Statistik tauchten die im Richterpensum auf, im nachgeordneten Dienst gar nicht.

    Ist Pebb§y nicht in allen Bundesländern gleich? . Bei uns /Pebbsy zählen für die Rpfl die Anzahl der eröffneten und laufenden Verfahren. Und da wird kein Unterschied zwischen laufendem Inso-Verfahren und Wohlverhaltensperiode gemacht. So laufen eigentlich alle Verfahren normalerweise 6 Jahre. Bei juristischen Personen könnte es natürlich von Vorteil sein, wenn die länger laufen.

    Bei uns hatten unsere älteren Kollegen mal die Verwalter gebeten, den Schlussbericht erst nach 1 Jahr einzureichen, weil sie den Gläubigern einen möglichst angemessenen Zeitraum für die Forderungsanmeldung einräumen wollten. Denn wenn die Verfahren nach 3 Monaten beendet werden, kann es schon sein, dass einige garnicht ihre Forderungen anmelden können. Gerade die, die vielleicht vom Schuldner nicht benannt werden und alle halbe Jahr den GVZ beauftragen, wären dann raus. Aber wir machen den Verwaltern auch keine Vorgaben mehr und ich würde sagen, bei uns dauern solche Verfahren insgesamt ca. 1 Jahr.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Bei uns hatten unsere älteren Kollegen mal die Verwalter gebeten, den Schlussbericht erst nach 1 Jahr einzureichen, weil sie den Gläubigern einen möglichst angemessenen Zeitraum für die Forderungsanmeldung einräumen wollten.


    Mehraufwand wegen nachträglicher Forderungsanmeldungen, die in die Beendigung reinplatzen, ist das Hauptargument. Das heißt, ich beende schon vorher, wenn alle Gläubiger angemeldet haben. Mir ist es letztlich egal, ob ich heute beende oder 3 Monate später, da diskutiere ich nicht sondern liefere den erwünschten Service :huldigen:

  • Zwei unserer Gerichte wollen den Schlussbericht frühestens 6 Monate nach dem PT, daher lasse ich die meisten Verfahren solange liegen. Meist klappt es dann mit Aufhebung ca. 1 Jahr nach Eröffnung, es gibt aber Phasen in denen der Arbeitsanfall groß ist, da kommt der Schlussbericht ein, zwei Monate später.

    Wisst Ihr aus welchem Grund ?
    Wenn nichts (mehr) zu verwerten und zu ermitteln ist spricht nach meiner Ansicht nichts gegen eine frühere Einreichung.

    Das würde mic auch interessieren. Ich habe da auch gerade ein Verfahren, wo cih schon bei der Aktenrückgabe einen Schlussbericht einreichen könnte. (und da ist es sogar ziemlich eindeutig: Schuldnerin ca. 80, kein pfändbares Einkommen, keine Steuererstattung...)

    Das kann/wird vermutlich organisatorische Gründe haben, um den Arbeitsanfall etwas zu entzerren bzw. besser zu verteilen. Das betrifft ggf. nicht nur die Belastung der Rechtspfleger, sondern z.B. auch den mit der Abwicklung der Termine verbundenen Aufwand für Geschäftsstellen/Schreibkräfte.

  • Wir haben eine Treuhänderin, die hat in Kleinstverfahren die Schlussunterlagen oft gleich zum ersten Termin mitgebracht hat (wird jetzt leider nicht mehr oft bestellt).
    Grundsätzlich bin ich eine Befürworterin schneller Verfahrensabschlüsse, Vorgaben mache ich aber keine. Ich mag es nur nicht, wenn mir Treuhänder mitteilen, dass sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Schlussunterlagen einreichen und dann kommt ewig nichts.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Nachdem ihr euch über die Schnelligkeit in Kleinstverfahren ausgelassen habt, könnt ihr mir vielleicht auch das Gegenteil erklären.Bei mir und meinen Kollegen schlummern zig Miniverfahren, hauptsächlich IKs. Die WVP ist bereits seit 1-2 Jahren abgelaufen und nun kommt plötzlich und völlig unerwartet ein Beschluss, dass die RSB geprüft werden soll. Und wieder vergehen mehrere Monate (teilweise bis zu 12) bis das Verfahren endgültig abgeschlossen werden kann mit der Erteilung.

    Liegt das nun am IV oder am Gericht?

  • Klingt schon sehr ungewöhnlich und ist schwer einzuordnen. An unserem Gericht erfolgt einen Tag nach Ablauf der Abtretungserklärung die Fristvorlage und die Anhörung der Beteiligten wird veranlasst. Nach Ablauf dieser Frist wird dann die RSB erteilt, falls kein Versagungsantrag gestellt wurde und auch, falls noch kein Bericht vom TH vorliegen sollte. Die weitere Verfahrensabwicklung erfolgt dann erst nach Erteilung der RSB, unabhängig davon, ob das Hauptverfahren noch läuft oder der Schuldner schon im RSB-Verfahren war.

  • Klingt schon sehr ungewöhnlich und ist schwer einzuordnen. An unserem Gericht erfolgt einen Tag nach Ablauf der Abtretungserklärung die Fristvorlage und die Anhörung der Beteiligten wird veranlasst. Nach Ablauf dieser Frist wird dann die RSB erteilt, falls kein Versagungsantrag gestellt wurde und auch, falls noch kein Bericht vom TH vorliegen sollte. Die weitere Verfahrensabwicklung erfolgt dann erst nach Erteilung der RSB, unabhängig davon, ob das Hauptverfahren noch läuft oder der Schuldner schon im RSB-Verfahren war.


    naja, in der Stadt des Meisters scheint das anders zu laufen. Ziemlich frustrierende Angelegenheit:daumenrun

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