existenzvernichtender Eingriff

  • Ich bin mir sicher, dass ich zu diesem Fall schon mal eine kleine Sache geschrieben habe und mich imker auch auf ein Urteil hingewiesen hat. Leider finde ich meine Ausführungen nicht mehr.

    Ich beschäftige mich mit einem besonderen Fall des existenzvernichtenden Eingriffs. Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekommt es aufgrund einer besonderen Ausgangslage so hin, dass sämtliche Gewinne, welche "seine" Gesellschaft aus einem hochrisikanten Rechtsstreit erzielt hätte, in seine eigene Tasche geflossen wären. Für den Fall, dass die Gesellschaft, die keinerlei Vermögen besitzt, im Rechtsstreit unterliegt, wurde die Einleitung eines Insolvenzverfahrens geplant. Dies ist dann auch planmäßig geschehen, nachdem klar war "das die Angelegenheit gescheitert ist" blieben alle Beteiligten auf ihren Prozesskosten sitzen.

    Gesellschafter wendet nun ein, dass kein aktiver Vermögensabfluss erfolgt ist, was auch stimmt. Aber irgendwie war mir, dass auch der Mißbrauch der Rechtsform zu einer Haftung des Gesellschafters führt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekommt es aufgrund einer besonderen Ausgangslage so hin, dass sämtliche Gewinne, welche "seine" Gesellschaft aus einem hochrisikanten Rechtsstreit erzielt hätte, in seine eigene Tasche geflossen wären. Für den Fall, dass die Gesellschaft, die keinerlei Vermögen besitzt, im Rechtsstreit unterliegt, wurde die Einleitung eines Insolvenzverfahrens geplant.

    Wenn von vorneherein klar war, daß die GmbH in dem Rechtsstreit nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren hatte ... § 43 GmbHG ?

  • Jein - darüber streiten wir auch und sicherlich ist § 43 GmbHG auch ein Thema. Ist in meinem Fall aber ein Fremdgeschäftsführer und ich will dem Gesellschafter an den Kragen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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