Pfändung von Vermögen

  • Hallo,
    ist es richtig, das das sozialrechtlich geschützte Vermögen auch bei Pfändungen nicht angegriffen werden kann?
    Gruß
    R. Steinmann

  • falsches Forum oder unklare Frage

    Gemäß §§ 36, 35 InsO sind unpfändbare Vermögensgegenstände nicht Bestandteil der Insolvenzmasse, so dass der Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen kann

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich glaube, dass das Problem darin liegt, dass das Pfändungsrecht und das Sozialrecht unterschiedliche Zielführungen haben und somit auch unterschiedliches Vermögen unbeachtet lassen.

    Soweit ich weiß, gibt es im Sozialrecht das sog. "Schonvermögen" (so wohl zB die eigenbewohnte Immobilie), die dem Soziahilfeempfänger verbleibt. Das wäre im Insolvenzverfahren (wenn verwertbar und so) trotzdem pfändbares Vermögen und wird selbstverständlich versucht zu verkaufen.

  • Ich glaube, dass das Problem darin liegt, dass das Pfändungsrecht und das Sozialrecht unterschiedliche Zielführungen haben und somit auch unterschiedliches Vermögen unbeachtet lassen.

    :daumenrau so ist es, zwei verschiedene Baustellen

  • Welches Forum währe den besser? Geht um ein Sparbuch eines Heinbewohners mit 2000.-

    Ist der in der Insolvenz?

    Wenn nicht sollte das Zwangsvollstreckungsforum das Richtigere sein.

  • In der Zwangsvollstreckung ist der Schutz auf die Sicherung des laufenden Lebensunterhalts reduziert.
    Das benannte Sparvermögen unterliegt in voller Höhe der Pfändung.

  • Wie ist denn der Verfahrensstand? Sofern der Schuldner im eröffneten Insolvenzverfahren ist, läge grundsätzlich ein Fall des § 35 InsO vor.

    Vermutlich gibt es gar kein Verfahren sondern die Frage war nur rein auf die (Un-)Pfändbarkeit bezogen.

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