Ich habe eine Frage und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Schuldnerin hat im März ein Girokonto eingerichtet (natürlich beim Treuhänder nichts davon gesagt). Ende April meldet sie sich hier und teilt mit, dass sie ein Konto einrichten will. Habe ihr dann gesagt, sie möge ein P-Konto einrichten, da sonst das Bankguthaben (resultiert nur aus unpfändbarem Einkommen) zur Insolvenzmasse zu ziehen wäre. Das hat sie nicht verstanden, so dass ich Kontakt mit der Bank aufgenommen habe. Der Bankangestellte teilte mit, dass das Konto schon existiert, so dass ich sagte, dass das Guthaben von 300,00 EUR an die Insolvenzmasse auszuzahlen ist. Das hat die Bank nicht verstanden, hat es aber ausgezahlt.
Danach wurde das Konto in ein P-Konto umgewandelt. Die Schuldnerin ist natürlich stinkig, weil wir ihre eigentlich unpfändbaren Einkommensanteile (o. g. 300,00 EUR) eingezogen haben. Kann sie im Nachhinein noch einen Pfändungsschutzantrag hierfür stellen?