Differenzansprüche

  • Auf die Gefahr hin mich jetzt zum Deppen zu machen, aber könnte mir mal einer erklären, was es mit dem Ausgleich der Differenzansprüche auf sich hat?
    Mir ist schon klar, dass das was mit Endabrechnung der Masseschulden gegenüber Finanzamt, Arbeitsamt usw. zu tun hat. Aber so ganz genau hab ich noch nicht verstanden, wann das gemacht wird und wie das zustande kommt. Wäre also für einfache Erklärungen dankbar ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Auf die Gefahr hin, dazu zu gehören:

    Arbeitgeber ereilt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    Arbeitnehmer kann und wird mit gesetzlicher Frist gekündigt und sofort freigestellt
    dadurch entsteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I
    der ist geringer als Netto-Lohn
    Differenz kann als Differenzlohn geltend gemacht werden und wäre wohl Ma-schuld

  • Imker das ist richtig, betrifft aber auch Fälle, wo in einem neuen Arbeitsverhältnis weniger verdient wird. Zu beachten ist dabei § 615 BGB.

    Weiterhin sind als Masseverbindlichkeiten zu zahlen: An die Arbeitsagentur das gezahlte Arbeitslosengeld I, die von dieser bereits geleisten KK-Beiträge, die weiteren KK-Beiträge und die Lohnsteuer.

    Entweder man macht das eine pragmatische Sanktion oder man wird dumm im Kopf.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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